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KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie gibt bei selbstverursachten Schäden finanziellen Schutz, indem sie entstandene Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners ersetzt. Die Haftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Forderungen ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt derzeit € 7,79 Mio. – aufgrund des minimalen Preisunterschiedes empfehlen wir den Abschluss höherer Versicherungssummen.
Assistanceleistungen
Kann als Zusatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Mit einer geringen Zusatzprämie können meist folgende Leistungen miteingeschlossen werden: z.B. Abschleppdienst nach Unfall oder Panne, Fahrzeugbergung, Rückreise, uvm.
KFZ-Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch verschiedene Schadensursachen. Der genaue Deckungsumfang ist von der jeweiligen Kaskovariante abhängig. Der Versicherungsnehmer kann sich grundsätzlich zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden:
Teilkasko | Vollkasko | |
Selbstverschuldeter Unfall | Ja | |
Parkschaden | wahlweise | Ja |
Vandalismus | wahlweise | Ja |
Glasbruch an Scheiben und Kleingläsern | Ja | Ja |
Schäden durch Tiere, Tierbiss | Ja | Ja |
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch | Ja | Ja |
Brand, Explosion, Schmorschäden | Ja | Ja |
Naturgewalten (Hagel, Sturm, Dachlawinen, Hochwasser etc.) | Ja |
Ja |
Bei einer Teilkasko werden die Kosten eines selbstverschuldeten Unfalles nicht übernommen. Das ist der große Unterschied zur Vollkaskoversicherung.
KFZ-Rechtsschutzversicherung
Die KFZ-Rechtsschutzversicherung ist die ideale Ergänzung zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Sie unterstützt bei Streitigkeiten rund um das Fahrzeug, z.B. nach Unfällen oder einem Fahrzeugkauf. Wir empfehlen allerdings den Abschluss einer Privat-Rechtsschutzversicherung – hier ist der KFZ-Bereich auch mitversichert, der Versicherungsschutz ist aber viel umfangreicher.
Schadenbeispiele aus der Praxis
KFZ-Haftpflicht
Herr K. übersieht mit seinem Auto auf einer Kreuzung einen auf der Vorrangstraße herankommenden Motorradfahrer. Es kommt zu einem Unfall. Der Motorradfahrer wird verletzt, am Motorrad entsteht ein Totalschaden. Der verletzte Motorradfahrer fordert Schmerzensgeld. Die Sozialversicherung fordert von Herrn K. die Behandlungskosten für den verletzten Motorradfahrer zurück. Insgesamt macht der Schaden nahezu € 30.000,- aus. Die gesamten Kosten werden von der KFZ-Haftpflicht übernommen
Vollkasko
Bei dem Unfall mit dem Motorradfahrer bleibt Herr K. glücklicherweise unverletzt. An seinem Auto entsteht aber ein erheblicher Schaden von rd. € 4.000,- Seine Vollkasko ersetzt diesen Schaden abzüglich des Selbstbehaltes von € 300,- Hätte er nur eine Teilkasko versichert, wäre dieser selbstverschuldete Unfall nicht versichert gewesen.
Teilkasko
Frau H. fährt früh am Morgen zur Arbeit. Nach einem Waldstück läuft ein Reh gegen das Auto von Frau H. Das Auto wird an der Front beschädigt. Frau H. meldet den Schaden sofort der Polizei. Die Wildunfallbestätigung übermittelt sie ihrem Versicherungsmakler. Die Kaskoversicherung bezahlt den Schaden am Auto