VMD Versicherungsmaklerbüro Doppler GmbH
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PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ihr Versicherungmakler in Neukirchen am Walde – Bezirk Grieskirchen – OÖ

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen vor Schadenersatzpflichten gegenüber fremden Personen, die aus den Gefahren des täglichen Lebens entstehen, wie zum Beispiel die Ausübung Ihrer sportlichen Aktivitäten (Radfahren, Schifahren…), Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel als Privatperson, als Wohnungsinhaber (beispielsweise Schäden an der Nachbarwohnung). Sie kann berechtigte Forderungen begleichen, dient aber auch zur Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Grundsätzlich gilt die Privathaftpflichtversicherung heutzutage weltweit und ist fast ausnahmslos in Ihrer Haushaltsversicherung integriert. Sie kann aber auch einzeln abgeschlossen werden!

Wer ist mitversichert?
Sie selbst, und wenn Sie verheiratet sind oder wenn Sie gemeinsam in einer Lebensgemeinschaft wohnen, dann auch Ihr (Ehe-)Partner. Kinder sind ebenfalls mitversichert (unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr).

Was ist versichert?
Neben den Sach- und Personenschäden auch Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind (beispielsweise Verdienstentgang als Folge einer Körperverletzung).

Was ist NICHT versichert?
Z.B. das Lenken und die Verwendung fremder Kraftfahrzeuge. Beschädigungen an zur Verwahrung übernommenen Sachen. Vorsätzlich verursachte Schäden.

Erweiterungsmöglichkeiten:

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung (Hund, Pferd,…)
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
  • Lehrerhaftpflicht

Schadenbeispiele aus der Praxis

Personenschaden
Herr M. verunfallt beim Skifahren mit einer anderen Person, welche schwere Verletzungen erleidet. Hier kann eine Reihe von Schadenersatzforderungen auf Herrn M. zukommen: Schmerzensgeld, beschädigte Sachen, Sozialversicherungsregress usw. – je nach Grad der Verletzung kann das ziemlich kostenintensiv werden. Die Privathaftpflicht wird entweder die Schadenersatzforderung des Gegners begleichen oder abwehren, wenn kein Verschulden von Hr. M. besteht

Sachschaden
Frau P. stürzt mit dem Fahrrad und beschädigt ein parkendes Auto. Auch hier wird der Sachschaden am Auto von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt

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