Ihre Rechtsschutzversicherung in Neukirchen am Walde – Bezirk Grieskirchen – OÖ
Eine private Rechtsschutzversicherung schützt Sie davor, Ihr eigenes Vermögen für den Ersatz der Kosten eines allfälligen Rechtstreites oder eines Strafverfahrens aufwenden zu müssen und dient der Wahrnehmung Ihrer eigenen rechtlichen Interessen. Je nach gewählter Variante können auszugsweise folgende Bereiche („Bausteine“) mitversichert werden:
- KFZ-Rechtsschutz
- Lenker-Rechtsschutz
- Lenkerrechtsschutz
- Schadenersatz
- private Verträge
- Versicherungsverträge
- Arbeits- und Sozialrecht
- Eigentum, Wohnen und Vermietung
- Strafrecht
- Familie
- Rechtsberatung
- etc.
Es gibt in Österreich einige Versicherungsunternehmen, welche nur Rechtsschutzversicherungen anbieten. Wir greifen ausschließlich zu solchen Unternehmen. Es könnte ja sein, dass es zu Streitigkeiten mit einer eigenen Versicherung kommt…..
Folgende Kosten werden beispielsweise bis zur Versicherungssumme ersetzt:
Verfahrens-, Anwalts- Sachverständigen- und Zeugenkosten, Verfahrenskosten im Ausland und Strafkautionen, etc.
Eine hohe Versicherungssumme ist empfehlenswert, damit auch die Kosten eines sehr langwierigen Prozesses oder ein teures Verfahren vor ausländischen Gerichten zur Gänze von der Versicherung übernommen werden.
So teuer ist es, Recht zu bekommen – zwei Beispiele aus dem täglichen Leben:
Schadenersatz:
Frau H. wird als Fußgängerin beim Überqueren eines Zebrastreifens von einem Auto übersehen. Sie erleidet Prellungen und Ihr Sehnerv wird so sehr geschädigt, dass Frau H. auf dem rechten Auge erblindet. Sie verlangt nun vom Autolenker € 35.340,– Schadenersatz.
Das Kostenrisiko in der ersten Instanz beträgt € 16.680,– (ohne Gutachterkosten!).
Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kann Frau H. Ihre Ansprüche einklagen, ohne sich Sorgen um die anfallende Kosten machen zu müssen.
Vertragsrecht:
Herr B. kauft sich bei einem Möbelhaus für € 4.200,– ein modernes, schickes Wandsystem. Schon bei der Lieferung zeigen sich Mängel und Lackschäden. Auch die folgende Ersatzlieferung ist nicht in Ordnung. Das Designmöbelhaus weigert sich nun einen neuerlichen Austausch vorzunehmen.
Herr B. muss also notgedrungen auf die mangelfreie Lieferung klagen.
Hier beläuft sich das Kostenrisiko (ohne Gutachterkosten!) in der ersten Instanz auf € 3.600,–.